Fachkompetenz
Unser Kurzgutachten
Welche Objekte können damit bewertet werden?
Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnung
Für welchen Zweck kann eine Kurzbewertung verwendet werden?
Geeignet für private Zwecke, z.B. An- und Verkauf, jedoch nicht für gerichtliche Auseinandersetzungen und steuerlichen Zwecke (hierfür ist eine Vollgutachten zu wählen)
Wie läuft die Erstellung eines Kurzgutachtens ab?
Sie können uns jederzeit online, aber auch zu unseren Geschäftszeiten telefonisch kontaktieren. Wir beraten Sie im Anschluss über das Produkt und erörtern zusammen mit Ihnen welche Unterlagen für die Erstellung notwendig sind. Danach wird ein Ortstermin mit dem Sachverständigen vereinbart. Direkt im Anschluss wird das Kurzgutachten erstellt und Ihnen nach Abschluss zur Verfügung gestellt.
Muss ein Ortstermin stattfinden?
Wir führen auch für eine Kurzbewertung eine Ortsbesichtigung durch. Allerdings kann das auch kurzfristig online erfolgen – per Video.
Wie lange dauert die Erstellung eines Kurzgutachten?
Da für die Kurzbewertung keine behördlichen Auskünfte erforderlich sind und nur auf Basis der vorliegenden Informationen erfolgt, ist eine Erstellung innerhalb von ca. 1 Woche ab Ortstermin möglich.
Was kostet ein Kurzgutachten?
Die Kosten für ein Kurzgutachten erhalten Sie auf Anfrage. Diese können Sie gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular stellen.
Vertrauen
Wir bewerten mit System
Die wichtigsten Schritte zur richtigen Bewertung ihrer Immobilie: Wir bestimmen je nach Art der Objekte und benötigtem Zweck, welcher Gutachtentyp erforderlich ist. Unterlagen liefern Sie oder wir holen uns diese bei den Behörden. Bei einem Ortstermin oder per Video verschaffen wir uns den nötigen Eindruck. Abschließend erstellen wir Ihr Gutachten zügig und stellen es Ihnen zur Verfügung.