Sicherheit
Verkehrsicherung im Gebäude
Was ist Verkehrssicherungspflicht?
Eine Verkehrssicherungspflicht (VKS), seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Die Verkehrssicherungspflichten entstanden vor dem Hintergrund der „rechtswidrigen Verletzung“ der in § 823 Absatz 1 BGB genannten Rechte und Lebensgüter.
Was bedeutet VKS genau?
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden Anderer zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu schützen
Wie wird die VKS durchgeführt?
Wir führen die Begehungen anhand von anweisenden Dokumenten (z.B. Checklisten oder Pflichtenbuch) durch und dokumentieren Mängel (u.A. Fotobeweise).
Welche Kontrollen werden durchgeführt?
- grobe Sichtkontrolle
- detaillierte Sichtkontrolle
Was ist bei VKS bei baulichen Anlagen zu beachten?
Grundsätzlich kommt es neben den gesetzlichen Regelungen darauf an, ob die bauliche Anlage den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht.
Beispiel Bodenbeläge
Bei Bodenbelägen müssen die DIN-Vorgaben eingehalten sein. Marginale Unebenheiten des Bodenbelages können im zulässigen Toleranzbereich liegen.
Beispiel Lichtschacht
Zu den Anforderungen an den Eigentümer: Vorkehrungen gegen Stolpergefahren auf dem Grundstück in der Nähe des öffentlichen Gehwegs und an die Verkehrsteilnehmer: Die eigenen Sicherheitsbelange durch aufmerksames Verhalten selbst zu wahren ist beim Lichtschacht zu beachten:
„Es spricht gegen die Annahme einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle, wenn an einem Wohn- und Geschäftshaus (hier: keine eigentliche Einkaufsstraße, Bereich mit gemischter Bebauung) ein Kellerlichtschacht, dessen Umrandung wenige Zentimeter aus der Pflasterung herausragt, deutlich wahrnehmbar ist.“